Goldsparplan Vergleich

Wir haben 35 verschiedene Goldsparpläne mit über 60 Tarifen auf Herz und Nieren geprüft, ihre Performance unter Berücksichtigung aller Gebühren über verschiedene Zeiträume berechnet und die Vertragskonditionen unter die Lupe genommen.

Die Ergebnisse sind dabei ebenso unterschiedlich wie die Sparpläne selbst. Daher informieren wir Sie auf diesen Seiten auch im Detail darüber, wie die angebotenen Goldsparpläne funktionieren und wie die Ergebnisse zustande kommen.

zum Vergleich

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Neu auf goldsparpläne.com: MG-Marketing

Die in Nürnberg ansässige MG-Marketing GmbH vertreibt bereits seit 2009 ein Abonnement für Gold oder Silber. Dabei werden monatlich Beträge ab 60 Euro eingezahlt, um die dann alle drei Monate kleine Gold- bzw. Silberbarren gekauft werden, die man zugeschickt bekommt.

Das MG im Firmennamen dürfte wohl für Markus Gehring stehen. Offiziell scheint dieser allerdings lediglich als selbständiger Vertriebspartner der MG-Marketing GmbH auf. Geschäftsführer ist dagegen Antonin Kempny. Das Wirken dieser beiden Herren in anderen Unternehmen hat ein Forenmitglied des MLM-Forums mlm-infos.de hier etwas beleuchtet.

Wie auch bei anderen Anbietern wollen wir hier allerdings kein Urteil über die Hintergründe und das Wirken der involvierten Personen fällen, sondern uns vielmehr der Analyse des angebotenen Produkts widmen.

Auf der Website der MG-Marketing GmbH gibt es einen „Abo-Rechner“, der anzeigen soll, wie viel man angespart hätte, hätte man im ausgewählten Jahr mit einem Gold-Abo begonnen. Was auch immer das für Zahlen sind, die dieser Rechner ausspuckt – eines können wir an dieser Stelle versichern: mit dem Ergebnis, das man mit einem Gold-Abo der MG-Marketing GmbH mit den derzeit aktuellen Konditionen erzielen würde, haben diese überhaupt nichts zu tun.

Warum wir uns da so sicher sind und wie das Edelmetall-Abo der MG-Marketing tatsächlich in unserem Vergleich abschneidet, lesen Sie auf der Detail-Seite des Anbieters:

» Details zum Edelmetall-Abo der MG-Marketing GmbH

 

BWF-Stiftung: 95% Falschgold?

Was zunächst der Berliner Kurier berichtete wurde laut einem Artikel bei GoMoPa.net später auch von der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt: von den 4 Tonnen beschlagnahmten Goldes sollen 95% gefälscht sein – „nach erster Einschätzung“ so Oberstaatsanwalt Martin Steltner. Auf eine e-mail Anfrage, wie man denn zu dieser Einschätzung komme, haben wir bisher leider keine Antwort erhalten. Die Frage scheint aber berechtigt, wie man eben mal so auf die Schnelle 3,8 Tonnen Gold als gefälscht klassifizieren kann. Sofern Fälschungen nicht äußerst stümperhaft gemacht sind, sind diese kaum auf den allerersten Blick zu erkennen. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass nun möglichst rasch eine genaue Prüfung und Bewertung der Bestände erfolgt.

 

Was können betroffene Kunden tun?

Zahlreiche Anwälte und Anwalts-Vereinigungen raten auf Ihren Webseiten – wenig überraschend – einen Anwalt zu konsultieren. So etwa der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V., der sich allerdings auch gleich bemüßigt fühlt, ein Pauschalurteil über eine ganze Branche zu fällen: „In den letzten Jahren schossen die Gold-Händler aus dem Boden und versuchten, spätestens seit der Griechenland-Krise, aus der Angst vor einem Währungs-Crash mit Edelmetallen Geld zu verdienen. […] Meistens waren das zweifelhafte Geschäftskonzepte.“ Eine höchst fragwürdige Aussage. Denn gerade bei klassischen Edelmetallhändlern ist das Geschäftskonzept in aller Regel alles andere als „zweifelhaft“. Hier bekommt man in der Regel Ware gegen Geld – wie in jedem anderen Geschäft auch. Und da der Konkurrenzdruck aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Händlern enorm ist, wird hier in der Regel mit Margen verkauft, die gegen Null tendieren. Viele haben daher auch schon wieder das Handtuch geworfen.

Bei Sparplänen sieht es wieder ganz anders aus. Doch auch hier ist ein Pauschalurteil keineswegs angebracht. Ein kurzer Blick auf die Ergebnisse unseres Vergleichs und vor allem unseres Performance Checks zeigt, wie enorm die Unterschiede hier sind. Vor allem jene Angebote, die über einen Strukturvertrieb an den Kunden gebracht werden, schneiden natürlich deutlich schlechter ab. Denn eines ist klar: bei einem Produkt, bei dem es wie oben erwähnt praktisch kaum eine Marge zwischen Kauf- und Verkaufspreis gibt, muss der Kunde alle anfallenden Provisionen obendrauf zahlen. Aber es gibt eben auch absolut seriöse Angebote mit sehr geringen Gebühren und ohne vertragliche Fallstricke. Man muss sich eben informieren.

Ob es für betroffene Kunden nun tatsächlich Sinn macht, einen Anwalt zu konsultieren, können und wollen wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Volker Schmidkte, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Berlin, rät jedenfalls zunächst einmal abzuwarten: „Betroffene können davon ausgehen, dass die Beauftragten sich bei Ihnen melden werden. Das kann eine Weile dauern. Solange sollten sich die Anleger in Geduld üben, sich aber parallel über den laufenden Stand des Verfahrens informieren.“

Zunächst einmal bleibt also zu hoffen, dass die Ergebnisse der Echtheitsprüfungen nicht ganz so dramatisch ausfallen, wie die „erste Einschätzung“ der Staatsanwaltschaft und dass die Mühlen der Bürokratie im Sinne aller Betroffenen nicht allzu langsam mahlen.

 

Stellungnahme eines Verantwortlichen der BWF-Stiftung

Unmittelbar nach der am Mittwoch durchgeführten Razzia führte das Online-Portal GoMoPa.net gestern ein erstes Interview mit einem Verantwortlichen der BWF-Stiftung, dessen Name allerdings nicht genannt wird.

Einige Aussagen des Interviewten sind dabei durchaus interessant. So kommentiert er den in der Veröffentlichung der Berliner Polizei und in vielen Medienberichten geäußerten Verdacht, dass es sich beim beschlagnahmten Gold möglicherweise um Falschgold handeln könnte lediglich mit „Ich weiß nicht, wo so ein Gerücht herkommt„. Eine deutliche Zurückweisung eines solchen Vorwurfs stellt man sich doch etwas anders vor.

Beachtenswert sind allerdings auch die Aussagen zu den Abläufen der letzten Wochen:
Ja, der BaFin-Bescheid zur Rückabwicklung kam am 6. Februar 2015. Wir leisteten dem Folge. Gestern um 7 Uhr jedoch wurde uns plötzlich ein neuer BaFin-Bescheid übergeben, wonach die Rückabwicklung nicht mehr durch uns, sondern von einem beauftragten Frankfurter Rechtsanwalt erfolgen soll.
Der Grund dafür seien erneute anonyme Hinweise gewesen, dass mit unserer Rückabwicklung irgendetwas nicht stimmen sollte. Wir waren gerade dabei, die letzten Kundenkonten aufzulösen. Doch nun wurden diese einfach beschlagnahmt.

Auf unsere Anfrage vom 21. Januar teilte uns die BaFin noch mit, „dass die von der BWF-Stiftung betriebene „Rückabwicklung“ in dieser Form weder durch die BaFin angeordnet ist, noch in Zusammenarbeit mit ihr erfolgt„. Mit der Rückabwicklung, die eben schon Mitte Januar angekündigt wurde, hat man bei der BWF Stiftung also dem Bescheid der BaFin vorgegriffen. In jedem Fall ist das jetzige Vorgehen der Behörden für Betroffene Anleger nicht besonders erfreulich. Denn selbst im besten Fall – wenn alle Vorwürfe unberechtigt sein sollten – wird das die Rückabwicklung und damit die Auszahlung der eingezahlten Gelder vermutlich deutlich in die Länge ziehen. Sollte an den Vorwürfen jedoch etwas dran sein und das Vorgehen von BaFin und Polizei damit gerechtfertigt, ist das wohl erst recht keine gute Nachricht für alle Betroffenen.

Im Sinne der Anleger bleibt jedenfalls zu hoffen, dass die ganze Sache möglichst schnell aufgeklärt und abgearbeitet wird.

 

Quelle der Zitate: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1868&meldung=BWF-Goldstiftung-1-Interview-nach-der-Razzia-Falschgold
Vielen Dank an GoMoPa.net für die freundliche Erlaubnis zur Veröffentlichung der Zitate

BWF-Stiftung: Razzia und Ermittlungen wegen Anlagebetrug

Vor rund einem Monat berichteten wir über die Vorgänge bei der BWF-Stiftung. Damals wurde die Rückabwicklung aller bestehenden Verträge, sowie deren Auszahlung angekündigt und zeitgleich ein neues Produkt vorgestellt.

Gestern nahm die Geschichte schließlich eine dramatische Wendung. Wie zunächst der Tagesspiegel  und später auch andere Medien berichteten, wurden Razzien in mehreren Wohnungen und Geschäftsräumen in Berlin durchgeführt. Dabei waren 120 Beamte und fünf Ermittler der BaFin im Einsatz.

„Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.“ heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Berliner Polizei.

Interessant ist aber auch der darauf folgende Absatz: „In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.“

Vier Tonnen Gold hätten beim derzeitigen Goldpreis einen Wert von rund 136 Millionen Euro. Also fast den dreifachen Betrag der vermuteten Anlagesummen. Sollte das Gold tatsächlich echt sein, stellt sich also auch die Frage, wem es gehört. Denn wenn die von der BaFin angegebene Anlagesumme von 48 Millionen Euro korrekt ist, kann das ja nicht alles Gold der Anleger sein. Sollte das Gold nicht echt sein, dürfte es hier wohl nicht nur um Anlagebetrug gehen.

Mit der Rückabwicklung wurde die Frankfurter BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB betraut. Laut einer Mitteilung der BaFin, ist diese „u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen.“
Die Anwaltskanzlei bittet allerdings darum, von einer Anfrage abzusehen, da diese aufgrund der hohen Anzahl an Betroffenen nicht beantwortet werden können. Unter http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung soll allerdings regelmäßig über den Stand der Dinge berichtet werden.

Als Betroffenem bleibt einem im Moment also wohl nur, abzuwarten und das Beste zu hoffen. In jedem Fall wird man wohl eine ganze Weile warten müssen, bis man sein Erspartes wieder bekommt.

Nachtrag vom 27.02.2015:
In einem weiteren Artikel finden Sie erste Stellungnahmen eines Verantwortlichen der BWF-Stiftung

Neu auf goldsparpläne.com: Gold Silber Kontor

Die Gold Silber Kontor GmbH ist seit 2009 über ihren Online-Shop, sowie über ihr Ladengeschäft in Berlin im Edelmetallhandel aktiv. Seit 2014 wird auch die Einlagerung gekaufter Barren und Münzen und in diesem Rahmen auch ein Goldsparplan ab einem Betrag von 25 Euro pro Monat angeboten.

Bei Abschluss eines Sparplanes wird zunächst ein Agio, welches max. 5 % der Zielsparsumme (diese ergibt sich aus Monatsbeitrag x 24 Monate Mindestlaufzeit) beträgt. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Sparplan um jeweils 12 Monate, wobei bei jeder Verlängerung auch wieder ein Agio fällig wird. Dieses wird entweder getrennt überwiesen, oder mit 50% der ersten Monatsbeträge verrechnet.

Welche Gebühren sonst noch auf den Kunden zukommen und wie der Sparplan der Gold Silber Kontor GmbH im Vergleich mit dem Mitbewerbern abschneidet, erfahren Sie auf der Detailseite des Anbieters:

» Details zum Goldsparplan der Gold Silber Kontor GmbH

Goldsparplan von Geiger Edelmetalle aktualisiert

Die Geiger Edelmetalle GmbH hat kürzlich die Konditionen zu dem von Ihr angebotenen Goldsparplan geändert. Beim „Goldsparen Plus“, wie das Produkt jetzt heißt, werden im Gegensatz zum vorherigen Modell weder Agio noch Lagergebühren verwendet. Dafür sind die Auf- und Abschläge bei Kauf und Verkauf der Goldbarren deutlich höher. Dadurch schneidet „Goldsparen Plus“ in unserem Performance Check bei kürzeren Laufzeiten etwas schlechter, bei längeren aber deutlich besser ab. In Summe hat sich die Gesamtnote daher um knapp 2% verbessert.

Erwähnenswert ist auch eine weitere Änderung der AGB: Auch wenn man auch bisher nicht auswählen konnte, welche Produkte man bei physischer Entnahme geliefert bekommt, so wurden lt. AGB zumindest „Kundenwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt“. In den neuen AGB ist davon leider nicht mehr die Rede. Laut diesen werden nun „1 Oz. Barren der Firma Geiger Edelmetalle GmbH“ – also wohl die hauseigenen „Schloss Güldengossa“ Goldbarren gekauft, wobei „marktübliche ähnliche Produkte ebenfalls Gegenstand sein können“.

Alle Details zu aktuellen Konditonen und Vertragsbedingungen finden Sie wie immer auf der Detail-Seite des Anbieters:

» Details zum Goldsparplan der Geiger Edelmetalle GmbH

 

Ergebniskorrektur bei Ophirum

Bei unseren Berechnungen der Performance des Goldsparplans von Ophirum haben wir einen kleinen Fehler entdeckt. Die quartalsweise anfallenden Gebühren hatten wir anstatt alle drei Monate, nur alle vier Monate berücksichtigt. Dieser Fehler ist nun korrigiert. Da die Gebühren allerdings doch recht niedrig sind, fällt das nicht allzu sehr ins Gewicht und das Gesamtergebnis von Ophirum ist dadurch nur minimal (nämlich 0,3%) schlechter geworden. Wir bitten, diesen kleinen Fehler zu entschuldigen.

Gold ETC Sparplan als Alternative zum Goldsparplan?

Wir haben unsere Seite zum Thema Gold ETF & ETC überarbeitet und den Inhalt deutlich erweitert. Bisher hatten wir die Möglichkeit, Gold ETCs als Sparplan zu erwerben zwar erwähnt, waren aber nicht näher darauf eingegangen.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen, vor allem was das Thema Abgeltungssteuer betrifft, dürfte das für den einen oder anderen Anleger möglicherweise eine interessante Alternative sein. Denn mittlerweile haben einige Anleger die Abgeltungssteuer für Xetra Gold erfolgreich zurück gefordert. Für Xetra Gold wird zwar derzeit von keiner Bank ein Sparplan angeboten, sehr wohl allerdings für EUWAX Gold, wo rein steuertechnisch die selben Bedingungen gelten müssen.

Und da bei EUWAX Gold auch die Konditionen zur physischen Auslieferung durchaus in Ordnung sind, kann dieser ETC mit den im Vergleich zu Goldsparplänen doch recht niedrigen Gebühren durchaus eine Überlegung wert sein.

Lesen Sie mehr dazu, eine Vorstellung aller als Sparplan erhältlichen Gold ETCs, sowie einen Performance-Vergleich zwischen EUWAX Gold und den besten Goldsparplänen auf unserer Info-Seite zum Thema:

» Gold ETFs & ETCs als Sparplan

Neu auf goldsparpläne.com: L´or AG

Seit 2002 bietet die im niedersächsischen Nienburg ansässige Popp AG Kunden die Möglichkeit, in Edelmetalle zu investieren. 2010 übernahm die Tochtergesellschaft L´or AG das operative Geschäft. Zunächst wurden vor allem Investmentfonds mit physisch hinterlegten Edelmetallen angeboten. Seit 2013 gibt es auch einen Edelmetallsparplan, bei dem Kunden direkt physisches Eigentum an den gekauften Goldbarren erwerben. Nach eigener Aussage verwaltet die L´or AG den „zweitgrößten Edelmetallbestand in Deutschland, nach der Bundesbank“.

Der Edelmetallsparplan kann für monatliche Beträge ab 100 Euro abgeschlossen werden. Von den monatlichen Sparbeträgen werden 5 Prozent als Gebühr einbehalten. Für die übrigen 95 Prozent werden jeweils am letzten Werktag des Monats Goldbarren gekauft und eingelagert. Kauf- und Verkaufspreise werden dabei ohne Auf- oder Abschläge an die Kunden weitergegeben. Der Spread liegt dabei im Durchschnitt unter 1%.

Ob das für eine gute Performance im Vergleich zu anderen Goldsparplänen reicht und weitere Informationen zu Konditionen und Vertragsbedingungen finden Sie in der Detail-Beschreibung des Anbieters:

» Details zum Goldsparplan der L´or AG

Was geht bei der BWF Stiftung vor?

Bei einem Anbieter, den wir bisher nicht auf unserer Seite vorgestellt haben, hat sich in letzter Zeit einiges getan.

Die BWF Stiftung bot bis vor kurzem einen Goldsparplan mit vom Goldpreis unabhängigen fixen Rückzahlungsbeträgen an. Immer wieder tauchten Kommentare auf, in denen Zweifel an der Seriosität dieses Angebots geäußert wurden.

Im September wurde unter https://bafinstrafanzeigebwfstiftung.wordpress.com/ eine an die Bafin gerichtete Strafanzeige als offener Brief veröffentlicht. Die Authentizität dieses Schreibens haben wir nicht überprüft. Fakt ist jedenfalls, dass es bei der Bafin ein laufendes Verfahren gegen die BWF Stiftung gibt (mehr dazu etwas weiter unten).

Vor wenigen Tagen veröffentlichte nun die BWF Stiftung auf Ihrer Seite eine Meldung, dass die bisherigen Produkte auslaufen und nicht mehr vertrieben werden. Sie werden durch neue Produkte ersetzt und die bisherigen Einlagen werden „in voller Höhe an die Kunden ausbezahlt„.

Bis vor kurzem stand dort auch zu lesen, dass man sich „gemeinsam mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdientsleistungsaufsicht ) […] zu diesem Schritt entschlossen“ habe. Noch zu lesen ist diese Aussage in einem Artikel bei diebewertung.de.

Jedenfalls wird nun ein neues Produkt angeboten, bei dem nicht eine fixe Rückzahlungssumme garantiert wird, sondern tatsächlich der Goldbestand als solches mit 4 bis 6,5% pro Jahr „verzinst“ wird. Man kauft also eine bestimmte Menge Gold, die dann jedes Jahr um bis zu 6,5% vermehrt wird. Erreicht soll dieser Zuwachs wohl wie beim bisherigen Modell dadurch werden, dass die Kunden zwar Eigentum am Gold erlangen, dieses jedoch als Sachdarlehen an die BWF Stiftung verliehen wird, die damit handelt und so eine Rendite erwirtschaftet. Wenn man einen fixen Zinssatz an Geld bezahlt, kann das ja bei langfristig steigenden Goldpreisen noch funktionieren. Dass damit jedoch auch die Goldmenge garantiert vermehrt wird (so wird es zumindest suggeriert), ist allerdings ohne entsprechendes Risiko schlichtweg nicht möglich. Das ökonomische Perpetuum mobile gibt es leider genauso wenig, wie jenes in der Physik.

In den Kommentaren zu oben verlinktem Artikel auf diebewertung.de sind auch allerlei interessanter Dinge über die BWF Stiftung zu lesen, über deren Wahrheitsgehalt wir hier nicht urteilen können. Der Verdacht, den ein Kommentator äußert, nämlich dass mit dem neuen Angebot so viel Geld wie möglich eingesammelt werden soll, um die alten Verträge auszahlen zu können, erscheint aber zumindest naheliegend.

Um uns ein genaueres Bild von der Sachlage machen zu können, haben wir bei der Bafin angefragt, ob man uns nähere Auskünfte zur aktuellen Sachlage geben könne. Dort teilte man uns mit, dass die BWF Stiftung der Bafin zwar bekannt sei, man uns aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung jedoch keine „weitergehende Informationen zu laufenden Verfahren“ geben könne. Es gibt also ein laufendes Verfahren. Der wirklich interessante Teil kommt aber noch: „Klarstellend möchte ich jedoch erwähnen, dass die von der BWF-Stiftung betriebene „Rückabwicklung“ in dieser Form weder durch die BaFin angeordnet ist, noch in Zusammenarbeit mit ihr erfolgt.“

Also entsprechen scheinbar weder die kritischen Kommentare, in denen eine Anordnung durch die Bafin behauptet wird, noch die Darstellung der BWF Stiftung selbst, wonach die Rückabwicklung „gemeinsam mit der Bafin“ beschlossen wurde, der Wahrheit. Von der Seite der BWF Stiftung wurde dieser Hinweis nach unserer Anfrage übrigens entfernt.

Wir möchten es an dieser Stelle den werten Lesern überlassen, ihre Schlüsse daraus zu ziehen. Auf uns macht die BWF Stiftung jedenfalls nicht gerade den Eindruck, den man sich von einem Unternehmen wünschen würde, dem man sein Erspartes anvertraut.

Nachtrag vom 27.02.2015:
Informationen zu den jüngsten Entwicklungen finden Sie im Artikel BWF-Stiftung: Razzia und Ermittlungen wegen Anlagebetrug
In einem weiteren Artikel lesen Sie außerdem erste Stellungnahmen eines Verantwortlichen der BWF-Stiftung

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