Vor rund einem Monat berichteten wir über die Vorgänge bei der BWF-Stiftung. Damals wurde die Rückabwicklung aller bestehenden Verträge, sowie deren Auszahlung angekündigt und zeitgleich ein neues Produkt vorgestellt.
Gestern nahm die Geschichte schließlich eine dramatische Wendung. Wie zunächst der Tagesspiegel und später auch andere Medien berichteten, wurden Razzien in mehreren Wohnungen und Geschäftsräumen in Berlin durchgeführt. Dabei waren 120 Beamte und fünf Ermittler der BaFin im Einsatz.
„Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.“ heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Berliner Polizei.
Interessant ist aber auch der darauf folgende Absatz: „In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.“
Vier Tonnen Gold hätten beim derzeitigen Goldpreis einen Wert von rund 136 Millionen Euro. Also fast den dreifachen Betrag der vermuteten Anlagesummen. Sollte das Gold tatsächlich echt sein, stellt sich also auch die Frage, wem es gehört. Denn wenn die von der BaFin angegebene Anlagesumme von 48 Millionen Euro korrekt ist, kann das ja nicht alles Gold der Anleger sein. Sollte das Gold nicht echt sein, dürfte es hier wohl nicht nur um Anlagebetrug gehen.
Mit der Rückabwicklung wurde die Frankfurter BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB betraut. Laut einer Mitteilung der BaFin, ist diese „u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen.“
Die Anwaltskanzlei bittet allerdings darum, von einer Anfrage abzusehen, da diese aufgrund der hohen Anzahl an Betroffenen nicht beantwortet werden können. Unter http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung soll allerdings regelmäßig über den Stand der Dinge berichtet werden.
Als Betroffenem bleibt einem im Moment also wohl nur, abzuwarten und das Beste zu hoffen. In jedem Fall wird man wohl eine ganze Weile warten müssen, bis man sein Erspartes wieder bekommt.
Nachtrag vom 27.02.2015:
In einem weiteren Artikel finden Sie erste Stellungnahmen eines Verantwortlichen der BWF-Stiftung