Was zunächst der Berliner Kurier berichtete wurde laut einem Artikel bei GoMoPa.net später auch von der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt: von den 4 Tonnen beschlagnahmten Goldes sollen 95% gefälscht sein – „nach erster Einschätzung“ so Oberstaatsanwalt Martin Steltner. Auf eine e-mail Anfrage, wie man denn zu dieser Einschätzung komme, haben wir bisher leider keine Antwort erhalten. Die Frage scheint aber berechtigt, wie man eben mal so auf die Schnelle 3,8 Tonnen Gold als gefälscht klassifizieren kann. Sofern Fälschungen nicht äußerst stümperhaft gemacht sind, sind diese kaum auf den allerersten Blick zu erkennen. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass nun möglichst rasch eine genaue Prüfung und Bewertung der Bestände erfolgt.
Was können betroffene Kunden tun?
Zahlreiche Anwälte und Anwalts-Vereinigungen raten auf Ihren Webseiten – wenig überraschend – einen Anwalt zu konsultieren. So etwa der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V., der sich allerdings auch gleich bemüßigt fühlt, ein Pauschalurteil über eine ganze Branche zu fällen: „In den letzten Jahren schossen die Gold-Händler aus dem Boden und versuchten, spätestens seit der Griechenland-Krise, aus der Angst vor einem Währungs-Crash mit Edelmetallen Geld zu verdienen. […] Meistens waren das zweifelhafte Geschäftskonzepte.“ Eine höchst fragwürdige Aussage. Denn gerade bei klassischen Edelmetallhändlern ist das Geschäftskonzept in aller Regel alles andere als „zweifelhaft“. Hier bekommt man in der Regel Ware gegen Geld – wie in jedem anderen Geschäft auch. Und da der Konkurrenzdruck aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Händlern enorm ist, wird hier in der Regel mit Margen verkauft, die gegen Null tendieren. Viele haben daher auch schon wieder das Handtuch geworfen.
Bei Sparplänen sieht es wieder ganz anders aus. Doch auch hier ist ein Pauschalurteil keineswegs angebracht. Ein kurzer Blick auf die Ergebnisse unseres Vergleichs und vor allem unseres Performance Checks zeigt, wie enorm die Unterschiede hier sind. Vor allem jene Angebote, die über einen Strukturvertrieb an den Kunden gebracht werden, schneiden natürlich deutlich schlechter ab. Denn eines ist klar: bei einem Produkt, bei dem es wie oben erwähnt praktisch kaum eine Marge zwischen Kauf- und Verkaufspreis gibt, muss der Kunde alle anfallenden Provisionen obendrauf zahlen. Aber es gibt eben auch absolut seriöse Angebote mit sehr geringen Gebühren und ohne vertragliche Fallstricke. Man muss sich eben informieren.
Ob es für betroffene Kunden nun tatsächlich Sinn macht, einen Anwalt zu konsultieren, können und wollen wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Volker Schmidkte, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Berlin, rät jedenfalls zunächst einmal abzuwarten: „Betroffene können davon ausgehen, dass die Beauftragten sich bei Ihnen melden werden. Das kann eine Weile dauern. Solange sollten sich die Anleger in Geduld üben, sich aber parallel über den laufenden Stand des Verfahrens informieren.“
Zunächst einmal bleibt also zu hoffen, dass die Ergebnisse der Echtheitsprüfungen nicht ganz so dramatisch ausfallen, wie die „erste Einschätzung“ der Staatsanwaltschaft und dass die Mühlen der Bürokratie im Sinne aller Betroffenen nicht allzu langsam mahlen.