Rund 6 Wochen nachdem die BaFin die Rückabwicklung der Queensgold Sparbücher angeordnet hat, wurde nun auch über die Expert Plus GmbH am Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Auch wenn in diesem Fall so weit alles ohne Razzien oder sonstige Polizeieinsätze ablief, und bisher zumindest nicht von einem Betrugsverdacht die Rede ist, erinnern die Vorgänge doch sehr stark an die BWF Stiftung. Spätestens mit der Eröffnung der Insolvenz ist wohl auch hier zu befürchten, dass eine Auszahlung der Kundengelder so schnell wohl nicht erfolgen dürfte. Und während die Rückabwicklung nur bestimmte Produkte betraf (nämlich jene, die aufgrund einer Gold-Rückkaufgarantie zu einem bestimmten Betrag als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft wurden), müssen nach der Insolvenz naturgemäß auch alle anderen Kunden um Ihr Geld bzw. Gold fürchten.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurder der Berliner Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski bestellt. Aussagen bezüglich vorhandener Vermögenswerte gibt es bisher nicht.
Die beiden Fälle der BWF Stiftung und der Expert Plus GmbH zeigen jedenfalls sehr deutlich, dass man als Kunde sehr genau auf die vertraglich geregelten Eigentumsverhältnisse achten sollte. In diesen beiden Fällen waren die Kunden zwar Eigentümer des gekauften Goldes, jeoch wurde dieses als Sachdarlehen an den Vertragspartner verliehen, der damit darüber verfügen konnte. Eine Konstellation, die im Insolvenzfall ganz offensichtlich einige Risiken birgt. Wir haben daher in den Analysen der Vertragsbedingungen aller Anbieter immer einen genauen Blick auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse geworfen. In den allermeisten Fällen sind diese ganz eindeutig so geregelt, dass der jeweilige Anbieter in keiner Weise über das Gold der Kunden verfügen kann. Entweder wird es direkt im Namen der Kunden gelagert, oder das Bruchteileigentum an einem Sammelbestand fließt als Sondervermögen im Fall einer Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse ein.