Fast drei Monate ist es nun her, dass die Berliner Polizei in Kooperation mit der BaFin eine Razzia in mehreren Wohnungen und Geschäftsräumen in Berlin durchführte. Seither hat sich einiges getan, doch einige wesentliche Fragen bleiben weiterhin ungeklärt.
Nach der Beschlagnahme des Goldes und dem Einfrieren der Konten mussten die beteiligten Organisationen – das sind die TMS Dienstleistungs GmbH (kurz TMS) und die Europäische Vereinigung vereidigter Edelmetallberater e. V. (EVVE) – naturgemäß Insolvenz anmelden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Kühn von Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt, der zum Erreichen von Gläubigern und Anlegern die Seite https://evve-tms.insolvenz-solution.de/ eingerichtet hat.
Für Betroffene Anleger ist die Situation mehr als unglücklich. Der zunächst mit der Rückabwicklung beauftragte Dr. Bernsau wollte noch alle betroffenen Anleger persönlich anschreiben. Doch dazu kam es nicht mehr, nachdem aus der Rückabwicklung zwangsläufig eine Insolvenz wurde. Denn, so ist auf der Seite des vorläufigen Insolvenzverwalters zu lesen: „Zahlreiche Kundendaten und Informationen über die Anzahl der bestehenden Bankkonten von TMS und EVVE sind unter anderem wegen laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nur eingeschränkt verfügbar. Eine direkte Kontaktaufnahme mit potenziell geschädigten Anlegern wird hierdurch erschwert.“ So ist zu befürchten, dass zahlreiche Anleger bis heute nichts über die Insolvenz wissen und weiterhin monatlich Beträge überweisen.
Auch gibt es bis heute keinerlei Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, was die Echtheit des beschlagnahmten Goldes betrifft. Schon am Tag nach der Razzia meldete Oberstaatsanwalt Martin Steltner, dass von den 4 Tonnen des beschlagnahmten Goldes „nach einer ersten Einschätzung“ rund 95% gefälscht sein sollen. Zum einen ist bis heute die Frage offen, wie man so schnell zu einer solchen Feststellung kommen konnte. Die Fälschungen müssten schon äußerst stümperhaft sein, um auf den ersten Blick eine solche Abschätzung abgeben zu können. Zum anderen gibt es seither keine weiteren Aussagen betreffend der Echtheit des Goldes, welche mittlerweile doch längst festgestellt sein müsste. Bei einer mutmaßlichen Schadenssumme in zweistelliger Millionenhöhe erscheint es für Außenstehende außerdem seltsam, dass es bis heute nach unserem Kenntnisstand auch keine Verhaftungen gibt.
Während gegen die Verantwortlichen also noch ermittelt wird, gibt es die ersten Klagen gegen Vermittler der BWF-Produkte. Eingereicht wurden diese von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner. Begründet werden die Klagen lt. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth mit nicht anleger- und objektgerechter Beratung, sowie der mangelnden Durchführung einer Plausibilitätsprüfung der Anlage. Selbiger bescheinigte betroffenen Anlegern mit ähnlicher Begründung auch gute Aussichten bei Klagen gegen Infinus Vermittler. Dort scheinbar zu unrecht. Denn wie procontra kürzlich berichtete, war keine der Klagen gegen Infinus Vermittler bisher erfolgreich. Bei der BWF Stiftung sieht die Sachlage allerdings doch etwas anders aus. Denn im Gegensatz zu Infinus handelte es sich hier um ein unerlaubtes Einlagengeschäft, was die Vermittler nach Einschätzung von Verbraucherschützern hätten erkennen müssen.
In jedem Fall scheint eine rasche Abwicklung im Sinne der betroffenen Kunden der BWF Stiftung mittlerweile leider mehr als unwahrscheinlich.