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Goldsparplan Vergleich

Wir haben 35 verschiedene Goldsparpläne mit über 60 Tarifen auf Herz und Nieren geprüft, ihre Performance unter Berücksichtigung aller Gebühren über verschiedene Zeiträume berechnet und die Vertragskonditionen unter die Lupe genommen.

Die Ergebnisse sind dabei ebenso unterschiedlich wie die Sparpläne selbst. Daher informieren wir Sie auf diesen Seiten auch im Detail darüber, wie die angebotenen Goldsparpläne funktionieren und wie die Ergebnisse zustande kommen.

zum Vergleich

Entwicklungen im Fall BWF-Stiftung

Schon seit längerem haben wir an dieser Stelle nicht mehr über den Fall der BWF Stiftung berichtet, da die dazu bekannt gewordenen Informationen oft unzureichend waren, und zum Teil mehr Fragen aufgeworfen haben, als sie beantworten konnten. In den letzten Tagen und Wochen hat sich allerdings doch einiges getan.

Schon in den Sommermonaten bestätigte die Staatsanwaltschaft endgültig, dass der größte Teil des im Frühjahr beschlagnahmten Metalls kein Gold war. Am 2. September wurden dann vier Verantwortliche der BWF Stiftung mit dem Vorwürfen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz durch ein Anlageprodukt, in welchem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert wurde, in Untersuchungshaft genommen.

Zwei Tage später fand eine Gläubigerversammlung statt, bei der Insolvenzverwalter Sebastian Laboga geschädigte Anleger über die aktuelle Lage informierte. Von den rund 4 Tonnen beschlagnahmten Goldes waren demnach nur 324 kg echt, was bei heute aktuellem Goldpreis einem Gegenwert von knapp 10,2 Millionen Euro entspricht. Über weitere Vermögenswerte gibt es unterschiedliche Berichte. Während GoMoPa über den Fund von 1 Million Euro in bar und der Berliner Kurier von 1,6 Millionen auf Konten berichtet, schreibt Rechtsanwalt Christian Röhlke in einem Artikel: „Weitere nennenswerte Vermögensgegenstände hat der Insolvenzverwalter mit Ausnahme eines Immobilienobjektes bei Berlin nicht gefunden.“ (Quelle)

Im selben Artikel beschreibt Röhlke auch die wenig überraschende Tatsache, dass den einzelnen Anlegern kein Eigentum an den sichergestellten Goldbarren zugeordnet werden könne. Was die Sachlage jedoch noch verkompliziert, ist die Frage, welchen der drei in den Fall verwickelten Unternehmen bzw. Vereine (BDT e.V., TMS GmbH und EVVE eV) das Gold überhaupt gehört. Es gab hier keinerlei Trennung, die eine sachenrechtliche Zuordnung ermöglichen würde. Das führt nun in weiterer Folge dazu, dass das gefundene Gold von mehreren Insolvenzverwaltern beansprucht wird.

Röhlke (wie auch andere Anlegervertreter) empfiehlt den Anlegern daher, Schadensersatzansprüche gegen Vermittler geltend zu machen. Nachdem offenbar ein nicht unwesentlicher Anteil der Anlagegelder als Provisionen ausgeschüttet wurde (lt. GoMoPa-Bericht bis zu 23%), könnte das in manchen Fällen wohl durchaus erfolgsversprechend sein. Anders sieht das allerdings der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Münchener Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, der in einem Artikel die Vermittler als „falsche Adresse für Schadensersatzforderungen“ sieht. Daher haben wir letzte Woche folgende Anfrage an Herrn Sochurek gesendet:
„In einem interessanten Artikel haben Sie nun darauf hingewiesen, dass Vermittler die falsche Adresse für Schadensersatzforderungen sind und begründen dies damit, dass für diese nicht ersichtlich war, dass es sich um ein Einlagengeschäft im Sinne des KWG handelt. Auch wenn einige Ihrer Kollegen hier offenbar anderer Meinung sind, erscheint das durchaus nachvollziehbar. Die fehlende Plausibilität liegt nach meinem Verständnis allerdings an anderer Stelle. Nach einem Bericht auf gomopa.net erhielten Vermittler bis zu 23% Provision. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Auszahlung einer fixen Rendite bei einer Anlage in Gold doch wenig Plausibel. Wenn etwa ein Kunde 10.000 € anlegt, davon 2.000 € an den Vermittler gehen und nach zwei Jahren garantiert 11.000 € ausbezahlt werden sollen, wäre das – ausgehend von 8.000 € – eine erwirtschaftete Rendite von 37,5% innerhalb von zwei Jahren. Müsste da ein Vermittler nicht die Plausibilität in Frage stellen?“

Antwort haben wir darauf leider keine erhalten. So falsch dürfte diese Argumentation jedoch nicht sein. Denn in einem gestern auf anwalt24.de erschienen Artikel schreibt Nikolaus Sochurek nun: „Anlegeranwälte werden künftig wie folgt argumentieren: Zum einen besteht eine zivilrechtliche Pflicht, den Anleger aufzuklären, wenn bei dem in Aussicht genommenen Geschäft Innenprovisionen in Höhe von mehr als 15 % aus der vom Anleger einbezahlten Summe abfließen. Zum Anderen stellen Abflüsse in dieser Höhe wohl auch die Plausibilität der Anlage in Frage.“

Allerdings haben lange nicht alle Vermittler derart hohe Provisionen kassiert. So vertritt Sochurek Vermittler, die nach seinen Angaben lediglich 7,5% Provision erhalten haben. Eine branchenübliche Provision, bei der es nicht unbedingt „zu Zweifeln an der Plausibilität der Anlage kommen“ müsse. Wenn wir wieder das in unserer Anfrage genannte Beispiel bemühen, wäre das in diesem Fall eine garantierte Rendite von knapp 19% nach zwei Jahren. Ist das tatsächlich zu wenig, um Zweifel an der Plausibilität aufkommen zu lassen?

Auch wenn dies ohne Zweifel zu den Aufgaben eines Finanzvermittlers gehört, können wir nur jedem Anleger empfehlen, sich auch selbst Gedanken zur Plausibilität einer Geldanlage zu machen. Wenn in Güter investiert wird, deren Preise zwangsläufig gewissen Schwankungen unterworfen sind, sollte man schon hinterfragen, ob bzw. wie hier die Garantie einer fixen Rendite dauerhaft aufrecht erhalten werden soll.

Desweiteren zeigt das Beispiel der BWF-Stiftung auch sehr deutlich, wie wichtig die eindeutige Zuordnung des Eigentums ist. Erkundigen Sie sich daher in jedem Fall im Vorfeld Ihrer Investitionsentscheidung, wie dies gewährleistet wird. Im Fall von Bruchteileigentum – wie es bei den meisten Goldsparplänen erworben wird – ist die Veröffentlichung vollständiger Barrenlisten mit exakter Zuordnung der Bruchteile (natürlich anonymisiert) mit Sicherheit die beste Möglichkeit, Eigentum immer zweifelsfrei zuzuordnen.

 

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