Nach der BWF Stiftung verdonnerte die BaFin auch die Expert Plus GmbH dazu, ihr Produkt „Queensgold Sparbuch“ rückabzuwickeln. Wenig überraschend – denn das Geschäftsmodell war mehr oder weniger mit jenem der BWF Stiftung identisch. Kunden konnten Gold kaufen, das dann als Sachdarlehen dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurde. Dafür garantierte die Expert Plus GmbH zum Ende der Laufzeit bei Verkauf den Einkaufspreis plus Zinsen, unabhängig vom dann aktuellen Goldpreis.
Am 25. Februar wurde von der BaFin ein Bescheid zur Rückzahlung der angenommenen Kundengelder herausgegeben. „Die Expert Plus GmbH hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid der BaFin eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit Beschluss vom 9. April 2015 abgelehnt.“ so meldet die BaFin. Laut Rechtsanwalt Matthias Gröpper hat die Expert Plus GmbH noch Rechtsmittel gegen Einstellungs- und Abwicklungsverfügung. Die Erfolgsaussichten schätzt er allerdings gering ein.
Andere Produkte der Expert Plus GmbH, bei denen kein fixer Rückkaufkurs garantiert wird, sind von der Rückabwicklungs-Anordnung offenbar nicht betroffen. Einmal mehr zeigt sich aber, dass man sich einen Anbieter und sein Geschäftsmodell schon sehr genau ansehen sollte, wenn man sich dazu entscheidet, einen Teil seines Ersparten in Gold anzulegen. Mit unserem Vergleich und den Analysen der Vertragsbedingungen aller Anbieter können wir dazu hoffentlich einen hilfreichen Beitrag leisten.
Allem voran bleibt aber zu hoffen, dass diese Geschichte für die betroffenen Kunden ein besseres Ende nimmt, als bei der BWF Stiftung.