Goldsparplan Vergleich

Wir haben 35 verschiedene Goldsparpläne mit über 60 Tarifen auf Herz und Nieren geprüft, ihre Performance unter Berücksichtigung aller Gebühren über verschiedene Zeiträume berechnet und die Vertragskonditionen unter die Lupe genommen.

Die Ergebnisse sind dabei ebenso unterschiedlich wie die Sparpläne selbst. Daher informieren wir Sie auf diesen Seiten auch im Detail darüber, wie die angebotenen Goldsparpläne funktionieren und wie die Ergebnisse zustande kommen.

zum Vergleich

Aktuelle News

Liquidation der GOLDprofessionell AG

Wie fondsprofessionell berichtet, hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma den Konkurs und die Liquidation der GOLDprofessionell AG angeordnet. Über die in Österreich ansässige GOLD professionell Austria GmbH wurde der RelaXXbonusplan vertrieben. Diese ist lt. dem Bericht bei fondsprofessionell vom Konkurs des Schweizer Unternehmens „derzeit unberührt“. Vertragspartner beim RelaXXbonusplan war allerdings ohnehin die Schweizer AG.

Auf Ihrer Website ist von der GOLD professionell Austria GmbH folgendes Statement zu lesen:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat den Konkurs mit Liquidation der GOLDprofessionell Aktiengesellschaft (Schweiz) verfügt.

Die GOLDprofessionell Austria GmbH (Österreich) führt bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage keine Edelmetallkaufaufträge aus und hat die bestehenden Einzugsaufträge ruhend gestellt.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Für detailliertere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die von der FINMA eingesetzte Liquidatorin (Vischer AG, Schützengasse 1, CH-8021 Zürich).

Ihr Team der GOLDprofessionell Austria GmbH

Für die Kunden könnte die Geschichte daher mit einer bösen Überraschung enden. „Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Gesellschaft über erheblich weniger Edelmetallbestände verfügt, als dies zu erwarten gewesen wäre“, so eine Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Vischer AG, die zur Liquidatorin bestellt wurde.

Auf der Website der GOLD professionell Austria GmbH findet man im Login-Bereich einen Prüfbericht vom 23. Oktober 2015, in welchem der vollständige Edelmetall-Bestand mit Stichtag 31.12.2014 bestätigt wird. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt scheint also Gold uns Silber ordnungsgemäß gekauft und eingelagert worden zu sein.

Bis 15. Juli müssen Anleger Ihre Ansprüche beim Masseverwalter geltend machen. Nach entsprechender Prüfung der Ansprüche soll im Anschluss das Gold und Silber – sofern vorhanden – an die Kunden ausgehändigt werden.

Entwicklungen im Fall BWF-Stiftung

Schon seit längerem haben wir an dieser Stelle nicht mehr über den Fall der BWF Stiftung berichtet, da die dazu bekannt gewordenen Informationen oft unzureichend waren, und zum Teil mehr Fragen aufgeworfen haben, als sie beantworten konnten. In den letzten Tagen und Wochen hat sich allerdings doch einiges getan.

Schon in den Sommermonaten bestätigte die Staatsanwaltschaft endgültig, dass der größte Teil des im Frühjahr beschlagnahmten Metalls kein Gold war. Am 2. September wurden dann vier Verantwortliche der BWF Stiftung mit dem Vorwürfen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz durch ein Anlageprodukt, in welchem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert wurde, in Untersuchungshaft genommen.

Zwei Tage später fand eine Gläubigerversammlung statt, bei der Insolvenzverwalter Sebastian Laboga geschädigte Anleger über die aktuelle Lage informierte. Von den rund 4 Tonnen beschlagnahmten Goldes waren demnach nur 324 kg echt, was bei heute aktuellem Goldpreis einem Gegenwert von knapp 10,2 Millionen Euro entspricht. Über weitere Vermögenswerte gibt es unterschiedliche Berichte. Während GoMoPa über den Fund von 1 Million Euro in bar und der Berliner Kurier von 1,6 Millionen auf Konten berichtet, schreibt Rechtsanwalt Christian Röhlke in einem Artikel: „Weitere nennenswerte Vermögensgegenstände hat der Insolvenzverwalter mit Ausnahme eines Immobilienobjektes bei Berlin nicht gefunden.“ (Quelle)

Im selben Artikel beschreibt Röhlke auch die wenig überraschende Tatsache, dass den einzelnen Anlegern kein Eigentum an den sichergestellten Goldbarren zugeordnet werden könne. Was die Sachlage jedoch noch verkompliziert, ist die Frage, welchen der drei in den Fall verwickelten Unternehmen bzw. Vereine (BDT e.V., TMS GmbH und EVVE eV) das Gold überhaupt gehört. Es gab hier keinerlei Trennung, die eine sachenrechtliche Zuordnung ermöglichen würde. Das führt nun in weiterer Folge dazu, dass das gefundene Gold von mehreren Insolvenzverwaltern beansprucht wird.

Röhlke (wie auch andere Anlegervertreter) empfiehlt den Anlegern daher, Schadensersatzansprüche gegen Vermittler geltend zu machen. Nachdem offenbar ein nicht unwesentlicher Anteil der Anlagegelder als Provisionen ausgeschüttet wurde (lt. GoMoPa-Bericht bis zu 23%), könnte das in manchen Fällen wohl durchaus erfolgsversprechend sein. Anders sieht das allerdings der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Münchener Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, der in einem Artikel die Vermittler als „falsche Adresse für Schadensersatzforderungen“ sieht. Daher haben wir letzte Woche folgende Anfrage an Herrn Sochurek gesendet:
„In einem interessanten Artikel haben Sie nun darauf hingewiesen, dass Vermittler die falsche Adresse für Schadensersatzforderungen sind und begründen dies damit, dass für diese nicht ersichtlich war, dass es sich um ein Einlagengeschäft im Sinne des KWG handelt. Auch wenn einige Ihrer Kollegen hier offenbar anderer Meinung sind, erscheint das durchaus nachvollziehbar. Die fehlende Plausibilität liegt nach meinem Verständnis allerdings an anderer Stelle. Nach einem Bericht auf gomopa.net erhielten Vermittler bis zu 23% Provision. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Auszahlung einer fixen Rendite bei einer Anlage in Gold doch wenig Plausibel. Wenn etwa ein Kunde 10.000 € anlegt, davon 2.000 € an den Vermittler gehen und nach zwei Jahren garantiert 11.000 € ausbezahlt werden sollen, wäre das – ausgehend von 8.000 € – eine erwirtschaftete Rendite von 37,5% innerhalb von zwei Jahren. Müsste da ein Vermittler nicht die Plausibilität in Frage stellen?“

Antwort haben wir darauf leider keine erhalten. So falsch dürfte diese Argumentation jedoch nicht sein. Denn in einem gestern auf anwalt24.de erschienen Artikel schreibt Nikolaus Sochurek nun: „Anlegeranwälte werden künftig wie folgt argumentieren: Zum einen besteht eine zivilrechtliche Pflicht, den Anleger aufzuklären, wenn bei dem in Aussicht genommenen Geschäft Innenprovisionen in Höhe von mehr als 15 % aus der vom Anleger einbezahlten Summe abfließen. Zum Anderen stellen Abflüsse in dieser Höhe wohl auch die Plausibilität der Anlage in Frage.“

Allerdings haben lange nicht alle Vermittler derart hohe Provisionen kassiert. So vertritt Sochurek Vermittler, die nach seinen Angaben lediglich 7,5% Provision erhalten haben. Eine branchenübliche Provision, bei der es nicht unbedingt „zu Zweifeln an der Plausibilität der Anlage kommen“ müsse. Wenn wir wieder das in unserer Anfrage genannte Beispiel bemühen, wäre das in diesem Fall eine garantierte Rendite von knapp 19% nach zwei Jahren. Ist das tatsächlich zu wenig, um Zweifel an der Plausibilität aufkommen zu lassen?

Auch wenn dies ohne Zweifel zu den Aufgaben eines Finanzvermittlers gehört, können wir nur jedem Anleger empfehlen, sich auch selbst Gedanken zur Plausibilität einer Geldanlage zu machen. Wenn in Güter investiert wird, deren Preise zwangsläufig gewissen Schwankungen unterworfen sind, sollte man schon hinterfragen, ob bzw. wie hier die Garantie einer fixen Rendite dauerhaft aufrecht erhalten werden soll.

Desweiteren zeigt das Beispiel der BWF-Stiftung auch sehr deutlich, wie wichtig die eindeutige Zuordnung des Eigentums ist. Erkundigen Sie sich daher in jedem Fall im Vorfeld Ihrer Investitionsentscheidung, wie dies gewährleistet wird. Im Fall von Bruchteileigentum – wie es bei den meisten Goldsparplänen erworben wird – ist die Veröffentlichung vollständiger Barrenlisten mit exakter Zuordnung der Bruchteile (natürlich anonymisiert) mit Sicherheit die beste Möglichkeit, Eigentum immer zweifelsfrei zuzuordnen.

Neu auf goldsparplaene.com: All Commodity Intertrading

Die All Commodity Intertrading GmbH wurde 2004 in Wien gegründet und bietet „diverse Service- und Supportleistungen rund um Handelsaktivitäten mit Rohstoffen“. Ab 2011 begann sich das Unternehmen aufgrund der Finanzkrise auf Edelmetalle zu spezialisieren. Im Jahr darauf wurde dann eine Online-Plattform zur Abwicklung von Goldkäufen und –verkäufen entwickelt, über die Kunden nach der Registrierung Gold als Einmalanlage oder ab einem Betrag von 50 Euro pro Monat in Form eines Ratenkaufes erwerben können.

Bei einem Ratenkauf beträgt die Vertragslaufzeit zwischen 5 und 50 Jahren, wobei auch jederzeit vorzeitig gekündigt werden kann. Bei Vertragsabschluss werden zunächst Ordergebühren und ein Deposit in Höhe von 1,25% bzw. 5,00% der Gesamtzielsumme (= Monatsbetrag x 12 x Laufzeit in Jahren) fällig. Das Deposit wird am Ende der Laufzeit in Form vom Gold rückerstattet. Wie auch bei anderen Anbietern mit ähnlichen Rückerstattungs-Modellen bereits erwähnt, hat eine Rückerstattung nach längerer Laufzeit so seine Nachteile.

Welche das genau sind, und wie die All Commodity Intertrading GmbH sonst in unserem Vergleich abschneidet, sehen Sie auf der Detailseite des Anbieters:

» alle Details zum Goldsparplan der All Commodity Intertrading

Neu auf goldsparplaene.com: Pro Service AG

Bereits seit 2010 bietet die in Liechtenstein ansässige ProService AG Ihren Kunden im deutschsprachigen Raum Edelmetalldepots zum Kauf und zur Verwahrung von Gold, Silber, Platin und Palladium an. Die Lagerung erfolgt in Hochsicherheitstresoren in Zollfreilagern oder Banken in der Schweiz und in Liechtenstein. Bei Sparplänen können die Anteile der Metalle vom Kunden frei bestimmt werden. Alternativ kann man auch der Empfehlung eines sog. Rohstoffadvisors folgen. Der Rohstoffadvisor ist ein nicht näher benannter Fachmann, der sozusagen eine Empfehlung für die richtige Aufteilung der Edelmetalle gibt. Diese hat sich allerdings lt. entsprechender Seite der ProService AG seit dem 22. Juli 2011 nicht mehr verändert und besteht aus 25% Gold und 75% Silber.
Ab einem monatlichen Betrag von 50 Euro kann ein Vertrag mit einer Laufzeit von 7 bis 30 Jahren abgeschlossen werden, der jedoch auch jederzeit gekündigt werden kann.

Vielfältig wie bei kaum einem anderen Anbieter sind die Gebühren, die zu Beginn und auch während der Laufzeit anfallen.

» alle Details zum Goldsparplan der Pro Service AG

Neu auf goldsparpläne.com: Noble Metal Factory

Die im brandenburgischen Schwarzheide ansässige NMF OHG bietet seinen Kunden seit 2012 Edelmetalldepots an, über welche man Gold, Silber, Platin und Palladium kaufen kann. Mit monatlichen Beträgen ab 50 Euro erwirbt man Bruchteileigentum an größeren Barren des gewünschten Edelmetalls, wobei auch verschiedene prozentuelle Aufteilungen der Edelmetalle möglich sind. Die Edelmetalle werden dann in Zollfreilagern von ViaMat, je nach Kundenwunsch in Deutschland, der Schweiz, oder Hongkong gelagert.

Es gibt verschiedene Tarife, welche sich vor allem durch die Aufteilung der Edelmetalle und die Einrichtungsgebühren unterscheiden. Einrichtungsgebühr unterscheiden. Möchte man ausschließlich in Gold investieren, wählt man den Tarif NEO. Hier können die Anteile der Edelmetalle vom Kunden Frei gewählt werden. Unabhängig vom monatlichen Sparbetrag wird zunächst eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 1.500 Euro fällig. Diese kann entweder als Ganzes bezahlt, oder mit den Monatsbeträgen abbezahlt werden. In letzterem Fall werden jeweils 70% des Monatsbetrages zur Abbezahlung der Einrichtungsgebühr verwendet, bis diese vollständig bezahlt ist, und die übrigen 30% in Gold investiert (zur Berechnung unseres Performance Checks wurde die Verrechnung mit den monatlichen Sparraten herangezogen). Vertraglich wird dabei auch eine beabsichtigte Gesamtkaufsumme festgelegt, die bei mind. 25.000 Euro liegen muss. Dieser Betrag stellt zwar keinerlei Kaufverpflichtung dar, spielt aber bei der sogenannten „Rückvergütungsoption“ eine Rolle.

» alle Details zum Goldsparplan der NMF OHG

Neu auf goldsparpläne.com: Golden Gates Edelmetalle

Die in Görlitz ansässige Golden Gates Edelmetalle GmbH vertreibt seit 2012 Edelmetalldepots für Gold und Technologiemetalle für Einmalkäufe ab einem Betrag von € 2.500 oder als Sparplan ab einem Betrag von € 25,00 im Monat. Gelagert werden die gekauften Edelmetalle bei Pro Aurum in München oder Wien.

Nach Abschluss wird zunächst eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 12% der Gesamt-Auftragssumme fällig. Die Auftragssumme entspricht allen über die vereinbarte Laufzeit (hier kann ein Zeitraum zwischen 5 und 30 Jahren gewählt werden) bezahlten Monatsbeträgen – also Monatsbetrag x 12 x Laufzeit in Jahren. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren und einem monatlichen Sparbetrag von 100 Euro beläuft sich die Gebühr also beispielsweise schon auf stattliche 1.440 Euro. Die Bezahlung kann entweder direkt nach Vertragsabschluss erfolgen, oder man entscheidet sich für eine Zahlung in Raten, die mit den monatlichen Sparbeträgen verrechnet werden. In diesem Fall werden jeden Monat jeweils 70% des Monatsbetrages zur Abbezahlung der Vermittlungsgebühr verwendet, bis diese vollständig bezahlt ist, und die übrigen 30% in Gold investiert. Zur Berechnung unserers Performance Checks haben wir die Verrechnung der Vermittlungsgebühr mit den monatlichen Sparbeträgen angenommen.
Die Vermittlungsgebühr wird zwar in Form von Gold rückerstattet, dafür braucht man allerdings einige Jahre Geduld.

» alle Details zum Sparplan der Golden Gates Edelmetalle GmbH

Expert Plus GmbH insolvent

Rund 6 Wochen nachdem die BaFin die Rückabwicklung der Queensgold Sparbücher angeordnet hat, wurde nun auch über die Expert Plus GmbH am Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Auch wenn in diesem Fall so weit alles ohne Razzien oder sonstige Polizeieinsätze ablief, und bisher zumindest nicht von einem Betrugsverdacht die Rede ist, erinnern die Vorgänge doch sehr stark an die BWF Stiftung. Spätestens mit der Eröffnung der Insolvenz ist wohl auch hier zu befürchten, dass eine Auszahlung der Kundengelder so schnell wohl nicht erfolgen dürfte. Und während die Rückabwicklung nur bestimmte Produkte betraf (nämlich jene, die aufgrund einer Gold-Rückkaufgarantie zu einem bestimmten Betrag als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft wurden), müssen nach der Insolvenz naturgemäß auch alle anderen Kunden um Ihr Geld bzw. Gold fürchten.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurder der Berliner Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski bestellt. Aussagen bezüglich vorhandener Vermögenswerte gibt es bisher nicht.

Die beiden Fälle der BWF Stiftung und der Expert Plus GmbH zeigen jedenfalls sehr deutlich, dass man als Kunde sehr genau auf die vertraglich geregelten Eigentumsverhältnisse achten sollte. In diesen beiden Fällen waren die Kunden zwar Eigentümer des gekauften Goldes, jeoch wurde dieses als Sachdarlehen an den Vertragspartner verliehen, der damit darüber verfügen konnte. Eine Konstellation, die im Insolvenzfall ganz offensichtlich einige Risiken birgt. Wir haben daher in den Analysen der Vertragsbedingungen aller Anbieter immer einen genauen Blick auf die Regelung der Eigentumsverhältnisse geworfen. In den allermeisten Fällen sind diese ganz eindeutig so geregelt, dass der jeweilige Anbieter in keiner Weise über das Gold der Kunden verfügen kann. Entweder wird es direkt im Namen der Kunden gelagert, oder das Bruchteileigentum an einem Sammelbestand fließt als Sondervermögen im Fall einer Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse ein.

Auch Queensgold Sparbücher müssen rückabgewickelt werden

Nach der BWF Stiftung verdonnerte die BaFin auch die Expert Plus GmbH dazu, ihr Produkt „Queensgold Sparbuch“ rückabzuwickeln. Wenig überraschend – denn das Geschäftsmodell war mehr oder weniger mit jenem der BWF Stiftung identisch. Kunden konnten Gold kaufen, das dann als Sachdarlehen dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurde. Dafür garantierte die Expert Plus GmbH zum Ende der Laufzeit bei Verkauf den Einkaufspreis plus Zinsen, unabhängig vom dann aktuellen Goldpreis.

Am 25. Februar wurde von der BaFin ein Bescheid zur Rückzahlung der angenommenen Kundengelder herausgegeben. „Die Expert Plus GmbH hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid der BaFin eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit Beschluss vom 9. April 2015 abgelehnt.“ so meldet die BaFin. Laut Rechtsanwalt Matthias Gröpper hat die Expert Plus GmbH noch Rechtsmittel gegen Einstellungs- und Abwicklungsverfügung. Die Erfolgsaussichten schätzt er allerdings gering ein.

Andere Produkte der Expert Plus GmbH, bei denen kein fixer Rückkaufkurs garantiert wird, sind von der Rückabwicklungs-Anordnung offenbar nicht betroffen. Einmal mehr zeigt sich aber, dass man sich einen Anbieter und sein Geschäftsmodell schon sehr genau ansehen sollte, wenn man sich dazu entscheidet, einen Teil seines Ersparten in Gold anzulegen. Mit unserem Vergleich und den Analysen der Vertragsbedingungen aller Anbieter können wir dazu hoffentlich einen hilfreichen Beitrag leisten.

Allem voran bleibt aber zu hoffen, dass diese Geschichte für die betroffenen Kunden ein besseres Ende nimmt, als bei der BWF Stiftung.

Neue Rubrik „Nicht im Vergleich“

Wenn Sie in den letzten Tagen auf unseren Seiten vorbei geschaut haben, ist es Ihnen vielleicht schon aufgefallen: Neben den derzeit in unserem Vergleich gelisteten Goldsparplänen gibt es nun auch eine Rubrik namens Nicht im Vergleich.

Es gibt einige Goldsparpläne, die entweder aufgrund ihrer strukturellen Beschaffenheit, oder in manchen Fällen auch aus mangelnden Informationen, die wir auch auf Nachfrage nicht erhalten, nicht direkt mit anderen verglichen werden können. Ab sofort nehmen wir nun auch die Konditionen und Vertragsbedingungen dieser Anbieter genau unter die Lupe. Den Anfang machen Apollo Edelmetalle, Philoro und SwissGoldplan.

Während bei Apollo und philoro kein fixer monatlicher Betrag bezahlt wird und bei Apollo darüber hinaus die gekauften Produkte und damit die Aufschläge auf den Goldpreis variieren, ist beim SwissGoldPlan schlicht der monatliche Mindest-Betrag höher als die in unserem Performance Check durchgerechneten Sparbeträge. Welcher dieser Sparpläne dennoch für den einen oder anderen Kunden vielleicht eine Überlegung wert ist, lesen Sie in unseren Detail-Beschreibungen der Anbieter:

» Apollo Edelmetalle
» Philoro Edelmetallsparplan
» SwissGoldPlan

 

BWF Stiftung – Stand der Dinge

Fast drei Monate ist es nun her, dass die Berliner Polizei in Kooperation mit der BaFin eine Razzia in mehreren Wohnungen und Geschäftsräumen in Berlin durchführte. Seither hat sich einiges getan, doch einige wesentliche Fragen bleiben weiterhin ungeklärt.

Nach der Beschlagnahme des Goldes und dem Einfrieren der Konten mussten die beteiligten Organisationen – das sind die TMS Dienstleistungs GmbH (kurz TMS) und die Europäische Vereinigung vereidigter Edelmetallberater e. V. (EVVE) – naturgemäß Insolvenz anmelden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Kühn von Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt, der zum Erreichen von Gläubigern und Anlegern die Seite https://evve-tms.insolvenz-solution.de/ eingerichtet hat.

Für Betroffene Anleger ist die Situation mehr als unglücklich. Der zunächst mit der Rückabwicklung beauftragte Dr. Bernsau wollte noch alle betroffenen Anleger persönlich anschreiben. Doch dazu kam es nicht mehr, nachdem aus der Rückabwicklung zwangsläufig eine Insolvenz wurde. Denn, so ist auf der Seite des vorläufigen Insolvenzverwalters zu lesen: „Zahlreiche Kundendaten und Informationen über die Anzahl der bestehenden Bankkonten von TMS und EVVE sind unter anderem wegen laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nur eingeschränkt verfügbar. Eine direkte Kontaktaufnahme mit potenziell geschädigten Anlegern wird hierdurch erschwert.“ So ist zu befürchten, dass zahlreiche Anleger bis heute nichts über die Insolvenz wissen und weiterhin monatlich Beträge überweisen.

Auch gibt es bis heute keinerlei Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, was die Echtheit des beschlagnahmten Goldes betrifft. Schon am Tag nach der Razzia meldete Oberstaatsanwalt Martin Steltner, dass von den 4 Tonnen des beschlagnahmten Goldes „nach einer ersten Einschätzung“ rund 95% gefälscht sein sollen. Zum einen ist bis heute die Frage offen, wie man so schnell zu einer solchen Feststellung kommen konnte. Die Fälschungen müssten schon äußerst stümperhaft sein, um auf den ersten Blick eine solche Abschätzung abgeben zu können. Zum anderen gibt es seither keine weiteren Aussagen betreffend der Echtheit des Goldes, welche mittlerweile doch längst festgestellt sein müsste. Bei einer mutmaßlichen Schadenssumme in zweistelliger Millionenhöhe erscheint es für Außenstehende außerdem seltsam, dass es bis heute nach unserem Kenntnisstand auch keine Verhaftungen gibt.

Während gegen die Verantwortlichen also noch ermittelt wird, gibt es die ersten Klagen gegen Vermittler der BWF-Produkte. Eingereicht wurden diese von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner. Begründet werden die Klagen lt. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth mit nicht anleger- und objektgerechter Beratung, sowie der mangelnden Durchführung einer Plausibilitätsprüfung der Anlage. Selbiger bescheinigte betroffenen Anlegern mit ähnlicher Begründung auch gute Aussichten bei Klagen gegen Infinus Vermittler. Dort scheinbar zu unrecht. Denn wie procontra kürzlich berichtete, war keine der Klagen gegen Infinus Vermittler bisher erfolgreich. Bei der BWF Stiftung sieht die Sachlage allerdings doch etwas anders aus. Denn im Gegensatz zu Infinus handelte es sich hier um ein unerlaubtes Einlagengeschäft, was die Vermittler nach Einschätzung von Verbraucherschützern hätten erkennen müssen.

In jedem Fall scheint eine rasche Abwicklung im Sinne der betroffenen Kunden der BWF Stiftung mittlerweile leider mehr als unwahrscheinlich.

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